(14) Hochzeitseintrag, 3. Ehe mit Maria Magdalena Rasp (3. 1. 1781)
1781 Procl. Copul.
Herr Joh. Heinrich Zang
Cantor dahier, viduus, ist cum virgine Maria Magdalena Raspin, des hiesigen Hochfürstl. Wirzb. Unterthans und Mitbürgers dahier, Joh. Michael Rasp älterer Tochter, auf d. 2. Jan. an mich gekommener Erlaubnis von Oberdorfsherrschaffts u. Conferenz wegen, von mir, ohne Proclamation, inter parietes privatos((= in seiner eigenen Wohnung)), copuliert worden Mittwochs d. 3. Jan. Ich redete kurz super ♦ Sirach 37 V. 21 Wo man ♦ – folge((= Die Stelle zwischen ♦…♦ ist gestrichen. Nach sorgfältiger Nachforschung bei guter Beleuchtung kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entziffert werden: „Sirach 37 V. 21 Wo man”.
Der angegebene Text hat den ganzen Wortlaut: „Wo man was Neues vorhat, da muss der vier eines kommen: dass es gut oder böse werde, dass Leben oder Tod daraus folge”. Wie bei anderen Textangaben aus dieser Zeit üblich, wurde außer der Bibeltextstelle jeweils der Anfang und der Schluss des Textabschnittes aufgeschrieben. Die Bibelstelle wäre dann mit „Wo man … folge” eingegrenzt. Die mit einer völlig anderen Handschrift unter die Streichung geschriebene Textstelle „Buch der Richter 14. V. 3” dagegen hat den folgenden Inhalt: „Sein Vater und seine Mutter sprachen zu ihm: Ist denn nun kein Weib unter den Töchtern deiner Brüder und in allem deinem Volk, dass du hingehst und nimmst ein Weib bei den Philistern, die unbeschnitten sind? Simson sprach zu seinem Vater: Gib mir diese; denn sie gefällt meinen Augen.”
Wer den Eintrag geändert haben könnte ist nicht mehr feststellbar. Alle in diesem und dem folgenden Kirchenbuch vorkommenden Handschriften sind mit der Schrift der Änderung keinesfalls identisch. Die Schrift der Änderung ähnelt der Handschrift Zangs, der nach dem Tod von Pfr. Hecht am 22. 1. 1785 bis zum Dienstantritt von Pfr. Johann Georg Kirchner im März 1785 die Kirchenbücher geführt hat. Es ist aber nicht anzunehmen, dass er selbst der „Täter” dieser Verhöhnung war.
Zang war zum Zeitpunkt der 3. Eheschließung 47 ½ Jahre, seine Braut eben 23 Jahre alt. Sie war Schülerin des Lehrers Zang gewesen und sicher ein Mitglied des „Musikalischen Chors”.
Der für den Pfr. Hecht eigenartigerweise kurze Heiratseintrag hat seine Ursache sicher darin, dass der Pfarrer verärgert darüber ist, dass Zang ohne die übliche dreimalige Proklamation und dazu nicht einmal in der Kirche sich trauen lässt.))
(15) Geburts- und Sterbeeintrag des 7. Kindes Arnoldina Sybilla (* 23. 11. 1781, † 11. 12. 1781)
1781 Kind-Taufen
32.
Arnoldina Sybilla Zangin
Des hiesigen HEn. Cantoris Joh. Heinrich Zang, u. deßen heüer mit ihm copulirten 3ten Eheweibes, Maria Magdalena von hier geb. Raspin, Erstling, wurde glückl. gebohren Freitag die Clemens d. 23. Nov. früh gleich nach 5. Uhr, und Samstags d. 24. Nov. vor unserem Dankfest Dom. XXIV. p. Trin. auch vor gehaltener Beichtvesper von mir in öffentl. Kirche getaufft. Vice-Gevatterin war der Kindbetterin leibl. ledige Schwester, Elisabetha Dorothea Raspin, nomine absentis Tit. HEn. Johann Arnold Klusener, Hochfürstl. Bayreuth- u. anspachischer Comercien Raths, vornehmen Kaufmanns zu Rotenburg ob der Tauber; und dessen Frauen Eheliebste Johanna Sybilla, geb. Cantor Schmidt Tochter von Sommerhausen; mit denen HE Kindesvatter befreundet ist.
1781 Leichen (11. 12. 1781)
19.
Arnoldina Sybilla Zangin
hiesigen lang u. wohlverdienten HEn. Cantoris, Joh. Heinrich Zang, erstes Kind dritter Ehe, starb am Gefraisch Dienstags d. 11. Dec. abends um 5 Uhr, u. wurde Donnerstag d. 13. Dec. die Luciae mit einer Altar-Rede begraben, aet. 18 ½ Tage.
(16) Sterbeeintrag der 3. Frau Zangs † 8. 8. 1800
Leichen 1800
24.
Maria Magdalena Zang
des hiesigen vieliähigen HE Kantors Zang dritte Gattin starb unvermuthet u. plözl. am Gefraisch, wozu sich ein Schlag geselte, Freit. d. 8. Aug. nachts 10 Uhr, aet. 42 Jhr, 7 Mon. Die Eltern waren der weil. wirzb. Untert., Mitb. u. Häker dahier, Michael Rasp, u. Dorothea, e. g. Fraßin v. Sommerhausen.
Am Kirchweih-Mont. wurde sti sotann((= sie sodann (?))) begraben. HE. Pf. Hornschuch v. Albertsh. hielt eine Parentation((= Totenfeier)) und ich predigte. Möge es ihrem Geiste wohlgehen!