Zum Inhalt springen

(9) Streit wegen der Kirchenmusiken (1789)

Gemeinde-Archiv Mainstockheim Bd. BII/14, S. 265 – 267 (Ratsprotokolle)

Actum Mainstockheim den 9. Juli 1789
Kiliani-Rath
1. … – 2. …

3. Da wegen der Kirchen Musiken zwischen dem derzeitigen Herrn Pfarrer Kirchner HochEhrwürden dahier und Herrn Cantor Zang einiger Zwist entstanden; So hat man zur Vorbeugung weiterer Verdrieslichkeiten, für nöthig erachtet, ein ordentl. Reglement nachfolgendermaßen zu entwerfen:
  1) Sollen an allen Festtagen welche mit dem Festtags-Zeichen des Sonnabends angekündigt werden, Kirchen Musiken wie sonsten gehalten werden, sodann,
  2) alle 4 Wochen einmal, die übrige Zeit aber sollen sie unterbleiben.
  3) Würde an dem Sonntag, auf welchen die Musik fällt, eine Communion gehalten werden, So muß die Musik auf einen anderen Sonntag verlegt werden.
  4) Den ganzen Winter aber, von Martini bis Ostern, mit Ausnahme der Festtäge, sollen gar keine Musiken gehalten werden.
  5) Solle von Seiten Herrn Cantors dem Herrn Pfarrer, von seinem Vorhaben Musik aufzuführen; jedesmal vorher, Anzeige erstattet werden.
Übrigens hat man beschlossen, sowohl Herrn Pfarrer Kirchner als Herrn Cantor Zang, zur erforderlichen Wissenschaft und Nachachtsame, Extracte hievon, zuzustellen.

actum ut supra
Johann Friedrich Traber

Anmerkung:

Mit Kirchenmusiken sind sicher seine Kantaten gemeint. Wenn nun nur noch an den hohen Feiertagen und ansonsten nur noch alle vier Wochen einmal eine Kantate aufgeführt werden darf, während des Winters von Martini (11. Nov.) bis Ostern mit Ausnahme der Festtage sogar überhaupt keine, so müssen wir doch annehmen, dass vorher solche „Kirchenmusiken“, Kantaten, öfter, also etwa alle 2 Wochen stattfanden!

Der genannte Pfarrer Kirchner scheint auch noch anderweitig Verdruß erregt zu haben. Im Dezember 1791 und im März 1792 finden wir im Ratsprotokollbuch eine Beschwerde, daß er „bey mehr als einem halben Jahr in der St. Gumprechts Kirche keinen Gottesdienst der bisherigen Observanz gemäß gehalten habe“, wozu er alle vier Wochen einmal verpflichtet war. Es wird ihm angedroht, dass für jeden von ihm unterlassenen Gottesdienst 1 Gulden von seiner Besoldung abgezogen würde.
Im Zusammenhang mit den Zwistigkeiten mit dem Pfarrer ist sicher auch das folgende Ereignis zu sehen: